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   RFH, 28.01.1938 - III 22/38   

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https://dejure.org/1938,386
RFH, 28.01.1938 - III 22/38 (https://dejure.org/1938,386)
RFH, Entscheidung vom 28.01.1938 - III 22/38 (https://dejure.org/1938,386)
RFH, Entscheidung vom 28. Januar 1938 - III 22/38 (https://dejure.org/1938,386)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 13.03.1970 - III R 154/66

    Betriebsvermögen einer Personengesellschaft - Verteilung des Einheitswerts -

    Er führte im wesentlichen aus: Die von den Betriebsfinanzämtern vorgenommene Aufteilung der Einheitswerte des Betriebsvermögens der beiden Kommanditgesellschaften entspreche den Grundsätzen des Urteils des RFH III 22/38 vom 28. Januar 1938 (RStBl 1938, 373).

    Zeigt sich, daß tatsächlich Ausgleichsansprüche bestehen, so ist damit erwiesen, daß das Betriebsfinanzamt nach dem RFH-Urteil III 22/38 (a. a. O.) und den auf diesem Urteil beruhenden Anweisungen in Abschn. 18 Abs. 3 VStR 1960 verfahren ist.

    Es kann deshalb im vorliegenden Verfahren nicht dazu Stellung genommen werden, ob das in dem RFH-Urteil III 22/38 (a. a. O.) entwickelte Verfahren richtig ist.

    Das hat bereits der RFH in den Urteilen III 22/38 (a. a. O.) und III 101/37 vom 28. Januar 1938 (RFH 43, 208) anerkannt.

  • BFH, 24.06.1981 - III R 49/78

    Aufteilung des Einheitswerts von Personengesellschaften unter Berücksichtigung

    a) Nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (so bereits Urteile vom 28. Januar 1938 III 22/38, RFHE 43, 173, RStBl 1938, 373, und III 101/37, RFHE 43, 208, RStBl 1938, 372), der die Rechtsprechung des BFH im wesentlichen gefolgt ist (zuletzt BFHE 103, 1, BStBl II 1971, 678), und nach der Verwaltungspraxis (zuletzt Abschn. 18 Abs. 1 VStR 1980) ist der Einheitswert des Betriebsvermögens in der Weise auf die Beteiligten aufzuteilen, daß zunächst jedem Mitunternehmer das auf dem Kapitalkonto der Handelsbilanz und etwaigen Sonderkonten nach dem Stand vom Stichtag ausgewiesene Vermögen zugerechnet wird.
  • BFH, 23.01.1962 - I 125/60 S

    Zuordnung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft zum Betriebsvermögen -

    Da bei der Aufteilung des Betriebsvermögens der Personengesellschaft auf die Gesellschafter nur von dem festgestellten Einheitswert ausgegangen wird und keinem Gesellschafter eine den Einheitswert übersteigende Beteiligung oder ein negativer Anteil zugewiesen werden darf, kommen die sich aus negativen Kapitalkonten ergebenden Ausgleichsansprüche oder Ausgleichsschulden in den auf die einzelnen Gesellschafter bewertungsrechtlich entfallenden Anteilswerten nicht zum Ausdruck (vgl. Urteil des Reichsfinanzhofs III 22/38 vom 28. Januar 1938, RStBl 1938 S. 373, Slg. Bd. 43 S. 173, und Vermögensteuer-Richtlinien 1953 Abschnitt 15 Abs. 4).
  • BFH, 26.04.1968 - III 2/65

    Änderung der Beteiligungsverhältnisse - Personengesellschaft -

    Auszugehen ist dabei nach der Rechtsprechung (vgl. Urteile des RFH III 101/37 vom 28. Januar 1938, RStBl 1938, 372; III 22/38 vom 28. Januar 1938, RStBl 1938, 373) von den in der Handelsbilanz ausgewiesenen Kapitalkonten der Gesellschafter, und zwar nicht nur der festen Kapitalkonten, sondern auch etwaiger (variabler) Sonderkonten.
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